Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 281, Gemarkung Schönbrunn (Gebrüder-Vetter-Ring 38) wird erteilt unter der Bedingung, dass die geplante Luft-Wärmepumpe in das Innere des Wohngebäudes verlegt wird, wie im Bebauungsplan festgesetzt und die unter Nr. 1.2.4 des Bebauungsplans festgesetzte Höhe der EFOK (65 cm über d. Niveau der Erschließungsstraße) eingehalten wird.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0