Beschluss:

 

1.   Das gemeindliche Einvernehmen für die in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BImschG eingeschlossene Abgrabungserlaubnis für die beantragte Erweiterung des Steinbruchs
„Deisenstein“ wird unter der Bedingung erteilt, dass die von der Antragstellerin ebenfalls beantragte beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis vom Landratsamt erteilt wird.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, in ihrer immissionsschutzrechtlichen Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt Lichtenfels zu fordern, dass

·       die bisher nicht vorliegenden hydrogeologischen Untersuchungen, mit denen die Ergebnisse der Modellierungen zu den Zustrombereichen der Tiefenthalquelle, der Schwabthaler Trinkwasserquellen und des Döritzbrunnens verifiziert werden sollen, vor einer Entscheidung über die beantragte immissionsrechtliche Erweiterungsgenehmigung erstellt und der Stadt Bad Staffelstein zur erneuten Stellungnahme vorgelegt werden  und

·       dass mit Inbetriebnahme der Steinbrucherweiterung entsprechend der Empfehlung in der Erweiterung des sprengtechnischen Gutachtens vom 16.08.2023 eine zweite Messstelle zur Messung von Erschütterungen – je nach Zugangsmöglichkeit – an einem der nächstgelegenen Gebäude im Kümmersreuth eingerichtet wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

9

 

Ja-Stimmen:

 

Breidenbach Jörg

Dusold Tobias

Ernst Volker

Ernst Winfried

Hagel Jürgen

Herold Wolfgang

Kerner Ottmar

Richter Erwin

Schönwald Mario

Stich Hans-Josef

Then Holger

 

Nein-Stimmen:

 

Freitag Werner

Köcheler Bärbel

Kohmann Rica

Konietzko Harald

Mackert Walter

Nossek Sandra

Leicht Dieter

Scheer Sabine

Ziegler Christian

 

StR Freitag beantragte im Beschluss das Wort „könnten“ durch „sollen“ zu ersetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0