Sitzung: 24.10.2023 StR/044/2023
Vorlage: 2023/584
Beschluss:
1. Das
gemeindliche Einvernehmen für die in der immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung nach § 16 BImschG eingeschlossene Abgrabungserlaubnis für die
beantragte Erweiterung des Steinbruchs
„Deisenstein“ wird unter der Bedingung erteilt, dass die von der
Antragstellerin ebenfalls beantragte beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis vom
Landratsamt erteilt wird.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in ihrer immissionsschutzrechtlichen Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt Lichtenfels zu fordern, dass
· die bisher nicht vorliegenden hydrogeologischen Untersuchungen, mit denen die Ergebnisse der Modellierungen zu den Zustrombereichen der Tiefenthalquelle, der Schwabthaler Trinkwasserquellen und des Döritzbrunnens verifiziert werden sollen, vor einer Entscheidung über die beantragte immissionsrechtliche Erweiterungsgenehmigung erstellt und der Stadt Bad Staffelstein zur erneuten Stellungnahme vorgelegt werden und
· dass mit Inbetriebnahme der Steinbrucherweiterung entsprechend der Empfehlung in der Erweiterung des sprengtechnischen Gutachtens vom 16.08.2023 eine zweite Messstelle zur Messung von Erschütterungen – je nach Zugangsmöglichkeit – an einem der nächstgelegenen Gebäude im Kümmersreuth eingerichtet wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Nein-Stimmen: |
9 |
Ja-Stimmen:
Breidenbach Jörg
Dusold Tobias
Ernst Volker
Ernst Winfried
Hagel Jürgen
Herold Wolfgang
Kerner Ottmar
Richter Erwin
Schönwald Mario
Stich Hans-Josef
Then Holger
Nein-Stimmen:
Freitag Werner
Köcheler Bärbel
Kohmann Rica
Konietzko Harald
Mackert Walter
Nossek Sandra
Leicht Dieter
Scheer Sabine
Ziegler Christian
StR Freitag beantragte im Beschluss das Wort „könnten“ durch „sollen“ zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
20 |
Nein-Stimmen: |
0 |