Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Garagengebäuden auf Fl.Nr. 281/7, Gemarkung Schönbrunn (Gebrüder-Vetter-Ring 24) wird erteilt.

Da alle Tatbestände des Art. 58 Abs. 1 BayBO (kein Sonderbau, entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Erschließung gesichert) erfüllt sind, wird dem Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren stattgegeben. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0