Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein beschließt, den vom Büro Müller Architekten ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 28.02.2023 zu billigen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0