Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- bzw. Lagerhalle auf Fl.Nr. 74, Gemarkung Wiesen (Mittelau 7), wird in Aussicht gestellt. 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Kann dort aber ausnahmsweise nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zugelassen werden, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c BayBO ist das Vorhaben verfahrensfrei, da die Halle eine Bruttogrundfläche von unter 100 m² hat und der Unterbringung von landwirtschaftlichen Sachen dient.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0