Beschluss:

Der Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Bad Staffelstein hat dem Bauantrag über Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Fertiggarage auf Fl.Nr. 260/16, Gemarkung Unterzettlitz (Sonnenblumenring 36, Bad Staffelstein), zugestimmt, jedoch mit der Auflage, den zweiten Stellplatz nachträglich nachzuweisen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Grasiger Weg“ und entspricht den darin enthaltenen Festsetzungen. Da alle Tatbestände des Art. 58 Abs. 1 BayBO (kein Sonderbau, entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Erschließung gesichert) erfüllt sind, wird dem Antrag stattgegeben. Dem Bauherren wird gemäß Art. 58 Abs. 3 Sätze 5 und 6 BayBO entsprechend Mitteilung gegeben. Das Landtatsamt Lichtenfels wurde gesondert in Kenntnis gesetzt (Art. 58 Abs. 3 Satz 1 2. HS BayBO).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0