Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau einer Doppelgarage auf Fl.Nr. 103/27, Gemarkung Unterzettlitz (Eierbergblick 1), wird erteilt. 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterzettlitz – Nord“ und entspricht nicht den darin enthaltenen Festsetzungen. Die zur Verwirklichung des Vorhabens erforderliche Befreiung (Überschreitung der Baugrenze in südöstliche Richtung) kann aus städtebaulicher Sicht erteilt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0