Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 103/22, Gemarkung Unterzettlitz (Eierbergblick 10), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterzettlitz – Nord“ und entspricht nicht den darin enthaltenen Festsetzungen. Es bedarf einer Befreiung für die Überschreitung der mittleren Wandhöhe von über 3 m. Die Befreiung kann jedoch aus städtebaulicher Sicht erteilt werden, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0