Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über die Nutzungsänderung – Umbau von Wohnraum zum Friseursalon auf dem Grundstück Fl.Nr. 115/2, Gemarkung Horsdorf (Waldblick 11) – wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Die beiden zusätzlich zu schaffenden Stellplätze sind nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung für die künftige Nutzung ausreichend.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0