Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein befürwortet den Vorschlag zum Erlass einer Rechtsverordnung gemäß Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 FTG zum Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen und beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

16