Beschluss:

 

Erster Bürgermeister Mario Schönwald wird gem. § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes zum Standesbeamten bestellt. Die Bestellung ist befristet für die Dauer der laufenden Amtsperiode und auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

 

Zweiter Bürgermeister Then und StR Nitsche waren bei der Abstimmung nicht im Raum anwesend. Erster Bürgermeister Schönwald stimmte nach Art. 49 GO nicht ab.