Sitzung: 28.04.2026 StR/078/2026
Vorlage: 2026/538
Beschluss:
Der Stadtrat Bad Staffelstein
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, die vom ihm in der Sitzung
am 14.05.2024 gewählte Bezeichnung des Bauleitplanverfahrens (Bebauungs- und
Grünordnungsplan „Sudetenstraße/St. - Veit - Straße“) in Bebauungs- und
Grünordnungsplan „St. - Veit - Straße“ zu ändern. Zusätzlich wird der in der
Sitzung vom 14.05.2024 definierte Geltungsbereich verkleinert. Die Änderung
gegenüber dem bisher definierten Geltungsbereich resultiert aus der
zwischenzeitlich erreichten, höheren Detailschärfe und Informationsdichte.
Demnach beinhaltet der Geltungsbereich nunmehr folgende Grundstücke voll- oder
teilflächig (TF):
Fl.-Nr. (Fl.-Nr.) 1642/15
(TF), 1644, 1644/1, 1644/4, 1776 (TF), 1777 (TF), 1777/2, 1777/5, 1778, 1779, 1785/4
(TF) und 1802 (TF).
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
18 |
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Nein-Stimmen: |
2 |
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Stadtrat Bad Staffelstein
bestimmt den Planvorentwurf zum BBP/GOP „St.-Veit-Straße“ in der Fassung vom
28.04.2026 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und
Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird
beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungsverfahren auf Grundlage des
Planvorentwurfes in der Fassung vom 28.04.2026 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
18 |
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Nein-Stimmen: |
2 |
