Beschluss:

 

Der Stadtrat Bad Staffelstein nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, die vom ihm in der Sitzung am 14.05.2024 gewählte Bezeichnung des Bauleitplanverfahrens (Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sudetenstraße/St. - Veit - Straße“) in Bebauungs- und Grünordnungsplan „St. - Veit - Straße“ zu ändern. Zusätzlich wird der in der Sitzung vom 14.05.2024 definierte Geltungsbereich verkleinert. Die Änderung gegenüber dem bisher definierten Geltungsbereich resultiert aus der zwischenzeitlich erreichten, höheren Detailschärfe und Informationsdichte. Demnach beinhaltet der Geltungsbereich nunmehr folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF):

Fl.-Nr. (Fl.-Nr.) 1642/15 (TF), 1644, 1644/1, 1644/4, 1776 (TF), 1777 (TF), 1777/2, 1777/5, 1778, 1779, 1785/4 (TF) und 1802 (TF).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

2

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

 

Der Stadtrat Bad Staffelstein bestimmt den Planvorentwurf zum BBP/GOP „St.-Veit-Straße“ in der Fassung vom 28.04.2026 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitigen Beteiligungsverfahren auf Grundlage des Planvorentwurfes in der Fassung vom 28.04.2026 durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

2