1. Aufstellungsbeschluss:

 

Der Stadtrat Bad Staffelstein fasst gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes (FNP/LSP) im Bereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) „Sudetenstraße/St.-Veit-Straße“. Der Änderungsgeltungsbereich liegt in der Gemarkung (Gmkg.) Bad Staffelstein, wird

im Norden  durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nr.) 1776, 1777, 1778, 1779 (alle Ackerflächen) und 1780/1 (Parkfläche, Container),

im Süden    durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1645/1 (Privatgrundstück mit Wohngebäude, Nebenanlagen und Gartenfläche), 1776, 1777 (beide Ackerflächen), 1777/5 (Ackerfläche, Gartenfläche), 1644, 1644/4 (beide Ackerflächen), 1644/2 (alle Privatgrundstücke mit Wohngebäude, Nebenanlagen und Gartenfläche) und 1642/15 („Dr. - Hümmer - Straße“),

im Westen  durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1766 und 1765 (beide Ackerflächen) sowie

im Osten    durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1785/4 (Weg) und 1802 („St. - Veit - Straße“)

begrenzt und beinhaltet voll- oder teilflächig (TF) die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1644/1, 1776 (TF), 1777 (TF), 1777/2, 1778 (TF), 1779 (TF) und 1802 (TF).

Die im bisher wirksamen FNP/LSP dargestellten Flächen für Gemeinbedarf und Wohnbauflächen sind in Wohnbauflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) und in Verkehrsflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) zu ändern.

Die Änderung des FNP-/LSP hat im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB gemeinsam mit der Aufstellung des BBP/GOP „Sudetenstraße/St.-Veit-Straße“ zu erfolgen. Durchzuführen ist das durch das BauGB vorgegebene, zweistufige Regelverfahren mit der frühzeitigen bzw. mit der förmlichen Öffentlichkeits-, Träger und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bzw. gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

2

 

StR Dinkel war bei der Abstimmung nicht im Raum anwesend.

 

2. Auslegungsbeschluss:

Der Stadtrat Bad Staffelstein bestimmt den vorliegenden Planvorentwurf zur 12. Änderung des FNP/LSP im Bereich des BBP/GOP „St. - Veit - Straße“ in der Fassung vom 28.04.2026 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planvorentwurfes in der Fassung vom 28.04.2026 die frühzeitige Beteiligung vorzubereiten und durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

2

 

StR Dinkel war bei der Abstimmung nicht im Raum anwesend.