Billigungs- und Auslegungsbeschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein billigt den Planentwurf in der Fassung vom 28.04.2026. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes in der Fassung vom 28.04.2026 die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.