Beschluss:

 

1.   Der Entwurf (Planstand 29.04.2025) für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik Steinbruch Uetzing“ wird vom Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein als Planfassung 24.06.2024 festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB einzuholen und diese nach Erteilung bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

 

2.   Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaik Steinbruch Uetzing" (Stand 29.04.2025) in der aktualisierten Fassung vom 24.06.2025 nach § 10 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach Vorliegen der Bekanntmachungsvoraussetzungen ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0