Beschluss:

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bad Staffelstein folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben mit                       34.180.300 EUR

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben mit                       17.302.400 EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen wird auf 6.442.500 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  5.969.000 EUR  festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

1