Sitzung: 24.06.2025 StR/065/2025
Vorlage: 2025/191
Beschluss:
Aufgrund des Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bad Staffelstein folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen
und
Ausgaben mit 34.180.300 EUR
und im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen
und
Ausgaben mit 17.302.400 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
6.442.500 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 5.969.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung
tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
21 |
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Nein-Stimmen: |
1 |
