Beschluss:

Dem Bauantrag für eine Aufschüttung um max. 20 cm auf Fl.Nr. 1259 der Gemarkung Schwabthal (nordöstlich des Kemitzensteins) für eine landwirtschaftliche Nutzung wird zugestimmt, sofern der Antragsteller dem Landratsamt eine Privilegierung nachweist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0