Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein beschließt, dass für das im Genehmigungsfreistellungsverfahren bei der Stadt Bad Staffelstein am 28.08.2024 eingegangene Vorhaben der Fa. Südwerk Energie GmbH (datiert 13.08.2024) zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf zwölf „Teilflächen“ und 18 Flurnummern in den Gemarkungen Grundfeld, Schönbrunn und Bad Staffelstein das vereinfachte Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und weist die Bauaufsichtsbehörde zugleich auf ihre in der Sitzungsvorlage dargelegte Rechtsauffassung zur Notwendigkeit mehrerer (vereinfachter) Genehmigungsverfahren hin.

Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB wird im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren entschieden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0