Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt den Betrag in § 3 Nr. 3 Buchstabe b)  der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Staffelstein auf 65,00 € je Leichenträger/Sargträger zu ändern.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

4