Sitzung: 27.02.2024 StR/050/2024
Vorlage: 2024/706
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den
Betrag in § 3 Nr. 3 Buchstabe b) der
Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt
Bad Staffelstein auf 65,00 € je Leichenträger/Sargträger zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
19 |
Nein-Stimmen: |
4 |