Sitzung: 06.02.2024 BAU/044/2024
Vorlage: 2024/699
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen über die
Errichtung eines kleinen Einfamilienwohnhauses und der Anfrage zur
Grundstücksteilung der Fl.Nr. 2088, Gemarkung Bad Staffelstein (Rosenstraße 12)
kann bei Einreichung eines entsprechenden Bauantrages in Aussicht gestellt
werden. Jedoch mit der Voraussetzung, dass die Erschließung vollständig
gesichert ist, entweder über eine Erschließung von der Rosenstraße mit
Grunddienstbarkeit über das südlich liegende Grundstück (bei
Grundstücksteilung) oder über eine Erschließung der Auwaldstraße. Die
Grundflächenzahl muss unter 0,4 bleiben und die Grundstücksteilung zu dem
Abstandsflächenrecht entsprechend den Grundstücken führen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Nein-Stimmen: |
0 |