Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen über die Errichtung eines kleinen Einfamilienwohnhauses und der Anfrage zur Grundstücksteilung der Fl.Nr. 2088, Gemarkung Bad Staffelstein (Rosenstraße 12) kann bei Einreichung eines entsprechenden Bauantrages in Aussicht gestellt werden. Jedoch mit der Voraussetzung, dass die Erschließung vollständig gesichert ist, entweder über eine Erschließung von der Rosenstraße mit Grunddienstbarkeit über das südlich liegende Grundstück (bei Grundstücksteilung) oder über eine Erschließung der Auwaldstraße. Die Grundflächenzahl muss unter 0,4 bleiben und die Grundstücksteilung zu dem Abstandsflächenrecht entsprechend den Grundstücken führen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0