Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über die Bebaubarkeit des Grundstückes mit der  Fl.Nr. 11/2, Gemarkung Unnersdorf (Weinbergstraße 14a) kann bei Einreichung eines entsprechenden Bauantrages in Aussicht gestellt werden, sobald die Erschließungsproblematik geklärt ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0