Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Sozialwohnungen auf Fl.Nr. 466/5, Gemarkung Bad Staffelstein (Obere Gartenstraße 4) kann grundsätzlich in Aussicht gestellt werden, sofern die Vorgaben der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Staffelstein eingehalten werden.

Nicht in Aussicht gestellt werden kann die gewünschte Abweichung von § 5 Abs. 5 der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung, um anstatt max. vier, sechs Stellplätze über eine direkte Zu- bzw. Abfahrt an die öffentliche Verkehrsfläche anzuschließen. Eine Ablösung von zwei Stellplätzen kann ebenfalls nicht in Aussicht gestellt werden. Insoweit wäre für das gemeindliche Einvernehmen eine Umplanung erforderlich.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0