Sitzung: 09.01.2024 BAU/043/2024
Vorlage: 2024/674
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über die Errichtung eines Hackschnitzellagers auf Fl.Nr. 228, Gemarkung Schwabthal (Lage: Eichenleite) kann in Aussicht gestellt werden, wenn der Nachweis für eine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt. Für die Errichtung des Hackschnitzellagers im Außenbereich ist ein Bauantrag notwendig.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Nein-Stimmen: |
0 |