Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über die Errichtung eines Hackschnitzellagers auf Fl.Nr. 228, Gemarkung Schwabthal (Lage: Eichenleite) kann in Aussicht gestellt werden, wenn der Nachweis für eine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt. Für die Errichtung des Hackschnitzellagers im Außenbereich ist ein Bauantrag notwendig.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0