Sitzung: 21.11.2023 StR/045/2023
Vorlage: 2023/613
Beschluss:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 und
2 des Gesetzes über den Ladenschluss -LadSchlG- in Verbindung mit § 2 der
Ladenschlussverordnung -LschlV- erlässt die Stadt Bad Staffelstein die
Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet der Stadt. Die Verordnung hat bei
Beschlussfassung vorgelegen und ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
20 |
Nein-Stimmen: |
0 |