Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 103/29, Gemarkung Unterzettlitz (Eierbergblick 5), ebenso die zur Verwirklichung des Vorhabens notwendige Befreiung hinsichtlich der lärmorientierten Grundrissgestaltung nach Nr. 15.2.2 des Bebauungsplans für ein Schlaf- und ein Kinderzimmer auf der der Bahnlinie zugewandten Gebäudeseite wird erteilt.

Die Bauherren sind darauf hinzuweisen, dass die notwendigen passiven Schallschutzmaßnahmen nach der Festsetzung unter Nr. 15.2.1 (z.B. Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen) einzuhalten bzw. umzusetzen sind.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0