Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 260/29, Gemarkung Unterzettlitz (Sonnenblumenring 3, Bad Staffelstein), sowie für die Befreiung zur Überschreitung der festgesetzten max. zulässigen Höhenlage der Oberkante des Rohfußbodens im Erdgeschoss (0,80 m über dem maßgebl. Straßenniveau) um 0,21 m werden erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0