Sitzung: 10.10.2023 BAU/040/2023
Vorlage: 2023/567
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einzelgarage auf Fl.Nr. 117/10, Gemarkung Grundfeld (Neumannstr. 4) kann bei Vorlage eines entsprechenden Bauantrages in Aussicht gestellt werden. Jedoch muss in der Bauantragsplanung noch ein zweiter Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
0 |