Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einzelgarage auf Fl.Nr. 117/10, Gemarkung Grundfeld (Neumannstr. 4) kann bei Vorlage eines entsprechenden Bauantrages in Aussicht gestellt werden. Jedoch muss in der Bauantragsplanung noch ein zweiter Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen werden. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0