Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über den Neubau einer Doppelgarage mit vier Stellplätzen und Abbruch einer best. Garage auf Fl.Nr. 174, Gemarkung Nedensdorf (Mainblick 1), genauso wie für die notwendigen Befreiungen zur Überschreitung der Baulinie/Baugrenze, die Nichteinhaltung des vorgegebenen Garagenstandorts und der Dachform (Garagengebäude sind entsprechend der Wohnhäuser, flachgeneigt von 0-26° anzupassen, das bestehende Wohnhaus wurde mit einem Satteldach (40°) errichtet) wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0