Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag über den Neubau einer Halle für Schulungszwecke an der PV-Testanlage (Übergangslösung) auf Fl.Nr. 1502 der Gemarkung Bad Staffelstein (nähe Äußerer Frankenring) wird unter der Bedingung erteilt, dass die Baugenehmigung befristet wird bis zum Ablauf der im Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bamberger Straße West“ noch zu bestimmenden Durchführungsfrist und sich die Bauantragstellerin zur Beseitigung des Halle mit Fristablauf verpflichtet.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0