Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über die Errichtung einer Doppelgarage und einer Schleppgaube an bzw. auf dem bestehenden Wohnhaus auf Fl.Nr. 169/2, Gemarkung Wiesen (Döringstadter Str. 14) wird erteilt, ebenso wird die Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nach § 23 Abs. 5 BauNVO zugelassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0