Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über Bebaubarkeit für etwaige Bauvorhaben auf Fl.Nr. 786/2, Gemarkung Wolfsdorf (nähe Vierzehnheiligenweg, Romansthal) kann nicht in Aussicht gestellt werden, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen und die Erschließung nicht gesichert ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0