Sitzung: 11.07.2023 BAU/038/2023
Vorlage: 2023/496
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über Bebaubarkeit für etwaige Bauvorhaben auf Fl.Nr. 786/2, Gemarkung Wolfsdorf (nähe Vierzehnheiligenweg, Romansthal) kann nicht in Aussicht gestellt werden, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen und die Erschließung nicht gesichert ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
0 |