Sitzung: 11.07.2023 BAU/038/2023
Vorlage: 2023/487
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 786/4, Gemarkung Wolfsdorf (nähe Vierzehnheiligenweg) kann nicht in Aussicht gestellt werden, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB entgegenstehen und die Erschießung nicht gesichert ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
0 |