Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein billigt den Planentwurf in der Fassung vom 28.03.2023 und beschließt diesen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der satzungsbeschlosse Plan erhält das Datum vom 20.06.2023. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich an der Amtstafel sowie zusätzlich online/digital auf der Homepage der Stadt Bad Staffelstein bekannt zu machen. Mit dem Tag der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des BBP/GOP „Südwestlich der Angerstraße II“ in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0