Beschluss:

Die Stadt Bad Staffelstein erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Erweiterung des Kurhotels und für folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Kurbereich:

1.   Überschreitung des Baurahmens (Baugrenze) nach Norden um ca. 2 Meter, nach Westen um ca. 2,60 Meter bzw. 5,40 m vor der Fluchttreppe und nach Süden um ca. einen Meter.

2.   Überschreitung der zulässigen Außenwandhöhe von 15,70 m um 80 cm auf 16,50 m und der zulässigen Firsthöhe um 1,40 m auf 19,40 m.

3.   Errichtung von insgesamt 83 Stellplätzen außerhalb der Baugrenzen.

 

Außerdem stimmt die Stadt Bad Staffelstein einer evtl. notwendig werdenden Abstandsflächenübernahme für die lt. dem Abstandsflächenplan auf die städtischen Grundstücke Fl.Nrn. 597/4, 593/2 und 598 der Gemarkung Bad Staffelstein entfallenden Abstandsflächen vorab zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

2