Sitzung: 23.05.2023 StR/040/2023
Vorlage: 2023/429
Beschluss:
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt die Stadt Bad Staffelstein folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 28.782.700 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 14.593.000 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.842.100 EUR
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für land- und
forstwirtschaftliche Betriebe (A) 330
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330
v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 4.797.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
0 |