Beschluss:

 

Der Betrieb gewerblicher Art „Betrieb und Verpachtung von Breitbandnetzen“ wird ab Beginn der Planungsleistungen für die Errichtung des Breitbandausbaus im Rahmen der Gigabit-Richtlinie mit dem Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung und Energieerzeugung“ zusammengefasst, wenn das Finanzamt uns eine Unbedenklichkeit in schriftlicher Form bescheinigt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0