Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 236/1 der Gemarkung Stadel (Stadel 27) wird auch für die Änderung erteilt, dass die Längsseite des Wohnhauses parallel zur östlichen Grundstücksgrenze ausgerichtet wird.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0