Beschluss:

Der Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Bad Staffelstein hat den Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nrn. 281/18, 282/16, 282/18, Gemarkung Schönbrunn (Gebrüder-Vetter-Ring 2) zur Kenntnis genommen und erteilt das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich des Nachweises des zweiten Stellplatzes.

Den Bauherren wird gemäß Art. 58 Abs. 3 Sätze 5 und 6 BayBO entsprechend Mitteilung gegeben.

Das Landratsamt Lichtenfels wird gesondert in Kenntnis gesetzt (Art. 58 Abs. 3 Satz 1 2. HS BayBO). 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0