Beschluss:

 

Die Satzung der Stadt Bad Staffelstein über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen und deren Ablösung (Stellplatz- und Garagensatzung) wird mit folgenden Änderungen neu erlassen:

 

Bei § 5 „Gestaltung und Ausstattung von Stellplätzen“ wird der Abs. 3 wie folgt eingefügt:

Für je 8 Stellplätze ist auf dem Parkplatzareal ein hochstämmiger einheimischer, großkroniger Laubbaum in einer unbefestigten Baumscheibe von ca. 3 m² zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.

 

In den „Richtzahlen für den Stellplatzbedarf“, die gemäß § 3 Abs. 1 der Stellplatz- und Garagensatzung Bestandteil dieser Satzung sind, wird unter der Nr. 1.2 die Änderung „1 Stellplatz je angefangene 60 m² Wohnfläche“ eingefügt.

 

Aufgrund der vorstehenden Änderungen in der Satzung wird diese neu erlassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

2