Sitzung: 18.04.2023 StR/039/2023
Vorlage: 2023/396
Beschluss:
Die
Satzung der Stadt Bad Staffelstein über die Herstellung von Stellplätzen und
Garagen und deren Ablösung (Stellplatz- und Garagensatzung) wird mit folgenden
Änderungen neu erlassen:
Bei
§ 5 „Gestaltung und Ausstattung von Stellplätzen“ wird der Abs. 3 wie folgt
eingefügt:
Für
je 8 Stellplätze ist auf dem Parkplatzareal ein hochstämmiger einheimischer,
großkroniger Laubbaum in einer unbefestigten Baumscheibe von ca. 3 m² zu
pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.
In
den „Richtzahlen für den Stellplatzbedarf“, die gemäß § 3 Abs. 1 der
Stellplatz- und Garagensatzung Bestandteil dieser Satzung sind, wird unter der
Nr. 1.2 die Änderung „1 Stellplatz je angefangene 60 m² Wohnfläche“ eingefügt.
Aufgrund
der vorstehenden Änderungen in der Satzung wird diese neu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
19 |
Nein-Stimmen: |
2 |