Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 236/1, Gemarkung Stadel (Stadel 27) wird unter der Bedingung erteilt, dass das Vorhaben so gedreht wird, dass die Giebelwände des Wohngebäudes und die Längsseite der Garage parallel zur nördlichen bzw. südlichen Grundstücksgrenze liegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0