Sitzung: 04.04.2023 BAU/035/2023
Vorlage: 2023/381
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 786/2, Gemarkung Wolfsdorf (nähe Vierzehnheiligenweg), kann nicht in Aussicht gestellt werden, da ein öffentlicher Belang nach § 35 Abs. 3 BauGB entgegensteht und die Erschließung nicht gesichert ist. Es soll mit dem Bauwerber Kontakt aufgenommen werden, damit dieser seine Bauvoranfrage konkretisiert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |