Beschluss:

Das Einvernehmen zum Bauantrag über Errichtung eines Bungalows mit Carport und Geräteraum auf Fl.Nr. 282/5, Gemarkung Schönbrunn (Gebrüder-Vetter-Ring 12), wird erteilt. 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schönbrunn – Reundorfer Straße“ und entspricht nicht den darin enthaltenen Festsetzungen. Der zur Verwirklichung des Vorhabens notwendigen Befreiung von der Überschreitung der festgesetzten Baugrenze in nordöstliche Richtung um 2 m wird ebenfalls zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0