Beschluss:

Der Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Bad Staffelstein hat den Bauantrag über den  Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 260/13, Gemarkung Unterzettlitz (Sonnenblumenring 30, Bad Staffelstein), zur Kenntnis genommen. 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unterer Grasiger Weg“ und entspricht den darin enthaltenen Festsetzungen. Da alle Tatbestände des Art. 58 Abs. 1 BayBO (kein Sonderbau, entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Erschließung gesichert) erfüllt sind, wird dem Antrag auf Genehmigungsfreistellung stattgegeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0