Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 1402/5, Gemarkung Bad Staffelstein (Am Kommbühl 45), kann bei Vorlage eines entsprechenden Bauantrages in Aussicht gestellt werden. 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hirtengasse“ und entspricht nicht den darin enthaltenen Festsetzungen. Zur Verwirklichung des Vorhabens sind folgende Befreiungen erforderlich:

-       Überschreitung des Baufensters in südwestliche Richtung

-       Dachform als Flachdach, statt wie festgesetzt Satteldach für Hauptgebäude

Das gemeindliche Einvernehmen zu den o. g. Befreiungen kann ebenfalls in Aussicht gestellt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0