Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein beschließt, auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 2520 der Gemarkung Uetzing sowie auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2509, 2510, 2511 und 2515 der Gemarkung Uetzing den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik Steinbruch Uetzing“ (§ 12 Baugesetzbuch) aufzustellen und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern (7. Änderung). Als Art der baulichen Nutzung wird ein Sondergebiet „Photovoltaik“ festgesetzt bzw. dargestellt (§ 1 Abs. 2 Nr. 12, § 11 Baunutzungsverordnung). Der Bebauungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches aufzustellen. Die Firma Amo Debus GmbH & Co. KG hat als Vorhabenträgerin einen unterschriftsreifen Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch bis spätestens zum Satzungsbeschluss vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0