Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur  Bauvoranfrage über Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 282/16, Gemarkung Schönbrunn (Gebrüder-Vetter-Ring 2), kann nicht in Aussicht gestellt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0