Sitzung: 28.02.2023 StR/037/2023
Vorlage: 2023/328
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein beschließt, den vom Büro Müller Architekten ausgearbeiteten Änderungsentwurf in der Fassung vom 28.02.2023 zu billigen. Geleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |