Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über Errichtung eines Hähnchenaufzuchtstalles auf Fl.Nrn. 389, 390, Gemarkung Uetzing (nähe Sonnenhof), wird bei einem entsprechenden Bauantrag in Aussicht gestellt.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) und kann dort ausnahmsweise nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zugelassen werden. Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

10