Beschluss:

Die Bauvoranfrage über Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 282/5, Gemarkung Schönbrunn (Gebrüder-Vetter-Ring 12), außerhalb des Baufensters wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Änderung des Bebauungsplans „Schönbrunn-Reundorfer Straße“ von 5 m auf 3 m Abstand zur Straße „Gebrüder-Vetter-Ring“ möglich ist.

Es erfolgte keine Abstimmung.