Sitzung: 14.02.2023 BAU/033/2023
Vorlage: 2023/312
Beschluss:
Die Bauvoranfrage über Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 282/5, Gemarkung Schönbrunn (Gebrüder-Vetter-Ring 12), außerhalb des Baufensters wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Änderung des Bebauungsplans „Schönbrunn-Reundorfer Straße“ von 5 m auf 3 m Abstand zur Straße „Gebrüder-Vetter-Ring“ möglich ist.
Es erfolgte keine Abstimmung.