Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einzelgarage und Carport auf Fl.Nr. 203, Gemarkung Uetzing (nähe Theisenort/Bgm.-Bechmann-Str.), wird bei Vorlage eines entsprechenden Bauantrages in Aussicht gestellt. Jedoch vorbehaltlich dessen, dass das Wohngebäude weiter von der südlichen Grundstücksgrenze eingerückt wird und der Kanal nicht überbaut wird. Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0